3000 Euro Strafe für Nachbarschaftshilfe?

Das wird ja immer besser bei uns in Österreich, jetzt müssen wir sogar aufpassen, wenn wir unseren Freunden und Kollegen beim Umziehen oder Tragen schwerer Gegenstände helfen wollen. Denn anscheinend muss man solche Dinge bei der Finanz anmelden, bevor man Freunde um Hilfe bitten darf. Mehr zu der Geschichte kann man hier auf oe24.at nachlesen.

Finanzpolizei: Nachbarschaftshilfe VERBOTEN:
Tathergang:
„ Einer“ schlägt bei einem tollen Schnäppchen auf „willhaben“ zu.
Das erstandene Teil von 160×200 Größe lässt sich leider nicht falten – sodass es in sein Auto passen würde.
Der hilfsbereite Verkäufer bietet an die Ware frei Haus zu liefern und käme mit ein paar Freunden vorbei um dieses Teil in das Haus zu schleppen!
Gesagt Getan!
Während der Schleppaktion, bekam man plötzlich ungebetenen Besuch von der reizenden Finanzpolizei die meinten, ob die Herrschaften für diese Hilfs-Aktion nach dem (ASVG) angemeldet wurden. Alle erstarrten und ganz perplex machte man die Beamten darauf aufmerksam, dass dies kein Gewerblicher Kauf/Verkauf wäre.
Der Beamte ganz trocken: Wo glauben Sie dass Sie leben…Es gibt scho long ka nochbarschoftshüfe mehr…sölbst wonn Sie mit schware Einkaufsackln ham kumman und irgendwer hüft erna, ist der anzumelden.
€ 2.000,– STRAFE

Also das sind echt schon Dinge, da kann man sich nur mehr auf den Kopf greifen. Ernsthaft jetzt? Auf die Anfrage von oe24.at meinte ein Sprecher des Finanzministeriums, dass er sich zum aktuellen Beispiel nicht konkret äußern möchte und verweist darauf, dass jeder Einzelfall genau zu prüfen sei und es eine Frage der Beweisführung wäre. Naja, irgendwie beginnt mich in diesem Land echt gar nichts mehr zu wundern? Wahnsinn, Österreich, Österreich, quo vadis?

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